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25.02.2010

Neues Batteriegesetz: Registrierungspflicht für Hersteller und Importeure

Das neue Batteriegesetz trat am 1. Dezember 2009 als nationale Umsetzung der europäischen Batterierichtlinie in Kraft und ersetzte die bisher geltende Batterieverordnung. Betroffen sind vom Batteriegesetz grundsätzlich alle Teilnehmer der Warenkette, vom Importeur bis hin zum Endnutzer von Batterien sowie Betreiber von Batterierücknahmesystemen und gewerbliche Altbatterie-Entsor­ger. Her­steller und Importeure müssen sich demnach bis zum 28. Februar 2010 beim Umweltbundesamt registrieren und Batterien und Akkumulatoren, die sie in Deutschland in den Verkehr bringen, dort anzeigen. Das Gesetz legt erstmals verbindliche Sammelziele für Geräte-Altbatterien fest und erweitert die Beschränkungen für die Verwendung von Quecksilber um ein Verkehrsverbot für Gerätebatterien, die Cadmium enthalten. Außerdem müssen alle identifizierbaren Batterien in Zukunft stofflich verwertet werden. Ab September 2011 sind in Abhängigkeit vom chemischen System der Batterien konkrete Recyclingquoten vorgeschrieben. (Quelle: BGA)